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Wenn der Wind des Wandels weht,
bauen die einen Mauern und die anderen Windräder.

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Steuerrechtlicher Überblick für Ärzte

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Ärztinnen und Ärzte kommen je nach Art Ihrer Tätigkeit grundsätzlich mit unterschiedlichen Steuergesetzen in Berührung:

  • als niedergelassener Arzt in der Form eines Einzelunternehmers mit Einkommensteuer und eventuell Umsatzsteuer
  • als Gesellschafter und Geschäftsführer einer Ärzte-GmbH mit Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und eventuell Umsatzsteuer
  • als angestellter Arzt in einer Krankenanstalt mit der Einkommensteuer

Für Tierärztinnen und Tierärzte können abweichende Regelungen gelten.

Stand: 1. Jänner 2024

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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