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Finanzplan Praxis

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Die Notwendigkeit einer Liquiditätsplanung – der Finanzplan

In der Realität kann es zu erheblichen Differenzen zwischen dem Gewinn der Arztpraxis, der sich aus der Buchhaltung, in der Regel die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E-A-R), ergibt und der tatsächlich vorhandenen Liquidität, kommen. Für die Feststellung der Liquidität dient ein Finanzplan.

Unter dem Begriff Liquidität verbirgt sich – einfach ausgedrückt – die Zahlungsfähigkeit einer Arztpraxis. Alle sich in Zukunft ergebenden Zu- und Abflüsse von Geld wirken sich also auf die Liquidität aus. Der Finanzplan dient dazu, sich über diese Zahlungsströme einen Überblick zu verschaffen, damit auch genug bare Mittel zur Verfügung stehen, um allen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen zu können.
Der Zeitraum, auf den sich die Liquiditätsplanung erstrecken sollte, sollte etwa drei Jahre betragen. Darüber hinausgehende Zeiträume lassen sich in aller Regel nur mehr sehr schwer abschätzen, die Planung hätte daher kaum eine Aussagekraft.

Bei der Feststellung der (zukünftigen) Liquidität ist folgendermaßen vorzugehen:

Ausgangspunkt ist vereinfachterweise der Gewinn/Verlust gemäß der E-A-R. Die E-A-R ist mit den geplanten Daten der nächsten drei Jahre zu erstellen. Von diesem Gewinn/Verlust sind alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen bzw. Erträge dazu zu zählen bzw. wegzurechnen. Beispiel: Die Abschreibung auf das Anlagevermögen (die beim E-A-Rechner beim Jahresabschluss berücksichtigt wird) vermindert zwar den buchhalterischen Gewinn, jedoch nicht die Liquidität. Die Liquidität vermindert sich nur in dem Zeitpunkt in dem das Anlagevermögen (z. B. medizinische Geräte) gekauft wird bzw. erhöht sich, wenn es wieder verkauft wird.

ErfolgsplanSoll 1.JahrSoll 2. JahrSoll 3.Jahr
Erlöse Kassenabrechnung
Erlöse Privatpatienten
Erlöse Hausapotheke
sonstige Einnahmen
Summe ärztlicher Leistungen
Anlagenverkauf
Summe Praxiseinnahmen
Praxis- und Laborbedarf
Personalkosten
Raumkosten
Leasingkosten
Gerätekosten (Servicevertrag)
Kfz-Aufwand
Büro
Porto, Telefon
Fortbildung/Reisekosten
Rechts- und Beratungskosten
Steuern und Abgaben (außer ESt)
Kammerbeiträge
Versicherungen
ärztliche Leistungsverrechnung
sonstige Kosten
Zinsaufwand/Finanzierungskosten
Summe Praxisausgaben bereinigt
Abschreibungen
steuermindernde Maßnahmen
Summe Praxisausgaben
Gewinn/Verlust
FinanzplanSoll 1.JahrSoll 2. JahrSoll 3. Jahr
Gewinn/Verlust
+ Abschreibungen
+ steuermindernde Maßnahmen
= Cashflow (Liquidität)
- Tilgung (Praxisdarlehen)
- ESt Vorauszahlungen
- ESt Nachzahlungen
+ ESt Vorsorgeauflösung
- ESt Vorsorge
+ Kreditaufnahme f. d. Praxis
- Investition f. d. Praxis
+ sonstige Nettoeinkünfte
= Privat verfügbares Geld
- Wohnaufwand
- private Kreditrückzahlungen
- private Versicherung
- regelmäßige Kapitalveranlagung
- private Altersvorsorge
- sonstige private Geldverwendung
+ Einlage (private Mittel)
= freies Geld pro Jahr

Stand: 1. Jänner 2024

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