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Finanzplan Praxis
Die Notwendigkeit einer Liquiditätsplanung – der Finanzplan
In der Realität kann es zu erheblichen Differenzen zwischen dem Gewinn der Arztpraxis, der sich aus der Buchhaltung, in der Regel die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E-A-R), ergibt und der tatsächlich vorhandenen Liquidität, kommen. Für die Feststellung der Liquidität dient ein Finanzplan.
Unter dem Begriff Liquidität verbirgt sich – einfach ausgedrückt – die Zahlungsfähigkeit einer Arztpraxis. Alle sich in Zukunft ergebenden Zu- und Abflüsse von Geld wirken sich also auf die Liquidität aus. Der Finanzplan dient dazu, sich über diese Zahlungsströme einen Überblick zu verschaffen, damit auch genug bare Mittel zur Verfügung stehen, um allen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen zu können.
Der Zeitraum, auf den sich die Liquiditätsplanung erstrecken sollte, sollte etwa drei Jahre betragen. Darüber hinausgehende Zeiträume lassen sich in aller Regel nur mehr sehr schwer abschätzen, die Planung hätte daher kaum eine Aussagekraft.
Bei der Feststellung der (zukünftigen) Liquidität ist folgendermaßen vorzugehen:
Ausgangspunkt ist vereinfachterweise der Gewinn/Verlust gemäß der E-A-R. Die E-A-R ist mit den geplanten Daten der nächsten drei Jahre zu erstellen. Von diesem Gewinn/Verlust sind alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen bzw. Erträge dazu zu zählen bzw. wegzurechnen. Beispiel: Die Abschreibung auf das Anlagevermögen (die beim E-A-Rechner beim Jahresabschluss berücksichtigt wird) vermindert zwar den buchhalterischen Gewinn, jedoch nicht die Liquidität. Die Liquidität vermindert sich nur in dem Zeitpunkt in dem das Anlagevermögen (z. B. medizinische Geräte) gekauft wird bzw. erhöht sich, wenn es wieder verkauft wird.
Erfolgsplan | Soll 1.Jahr | Soll 2. Jahr | Soll 3.Jahr |
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Erlöse Kassenabrechnung | |||
Erlöse Privatpatienten | |||
Erlöse Hausapotheke | |||
sonstige Einnahmen | |||
Summe ärztlicher Leistungen | |||
Anlagenverkauf | |||
Summe Praxiseinnahmen | |||
Praxis- und Laborbedarf | |||
Personalkosten | |||
Raumkosten | |||
Leasingkosten | |||
Gerätekosten (Servicevertrag) | |||
Kfz-Aufwand | |||
Büro | |||
Porto, Telefon | |||
Fortbildung/Reisekosten | |||
Rechts- und Beratungskosten | |||
Steuern und Abgaben (außer ESt) | |||
Kammerbeiträge | |||
Versicherungen | |||
ärztliche Leistungsverrechnung | |||
sonstige Kosten | |||
Zinsaufwand/Finanzierungskosten | |||
Summe Praxisausgaben bereinigt | |||
Abschreibungen | |||
steuermindernde Maßnahmen | |||
Summe Praxisausgaben | |||
Gewinn/Verlust |
Finanzplan | Soll 1.Jahr | Soll 2. Jahr | Soll 3. Jahr |
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Gewinn/Verlust | |||
+ Abschreibungen | |||
+ steuermindernde Maßnahmen | |||
= Cashflow (Liquidität) | |||
- Tilgung (Praxisdarlehen) | |||
- ESt Vorauszahlungen | |||
- ESt Nachzahlungen | |||
+ ESt Vorsorgeauflösung | |||
- ESt Vorsorge | |||
+ Kreditaufnahme f. d. Praxis | |||
- Investition f. d. Praxis | |||
+ sonstige Nettoeinkünfte | |||
= Privat verfügbares Geld | |||
- Wohnaufwand | |||
- private Kreditrückzahlungen | |||
- private Versicherung | |||
- regelmäßige Kapitalveranlagung | |||
- private Altersvorsorge | |||
- sonstige private Geldverwendung | |||
+ Einlage (private Mittel) | |||
= freies Geld pro Jahr |
Stand: 1. Jänner 2024
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